Der in Gründung befindliche Musikschulverband Schwarzatal Mitte gibt bekannt, dass der Dienstposten einer(s) Leiterin / Leiters der Musikschule Schwarzatal Mitte neu besetzt wird.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt voraussichtlich mit 1. September 2025 nach den Bestimmungen des NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetz 1976 (NÖ GVBG) in der geltenden Fassung bzw. des NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetzes 2025 (NÖ GBedG 2025) in der geltenden Fassung. Die Anstellung und Betrauung mit der Musikschulleitung ist vorerst befristet (zwei Jahre) vorgesehen. Die befristete Betrauung kann einmal um maximal fünf Jahre verlängert werden. Bei zufriedenstellender Dienstleistung kann auf unbestimmte Zeit verlängert werden.
---
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument!
erstellt am 08.05.2025